Die Forschungsanstalt für Waldökolo­gie und Forstwirtschaft Rhein­land-Pfalz hat bere­its im Jahr 2006 ein prax­isori­en­tiertes Ver­fahren zur Bew­er­tung von Wild­schä­den im Wald entwick­elt. Ziel dieses Ansatzes ist es, Schä­den durch Reh‑, Rot- und anderes Schalen­wild objek­tiv, nachvol­lziehbar und lan­desweit ein­heitlich zu erfassen und zu bew­erten. Das Ver­fahren wurde ins­beson­dere für Verbiss‑, Fege- und Schälschä­den konzip­iert und dient sowohl der forstlichen Prax­is als auch der rechtssicheren Schaden­sreg­ulierung zwis­chen Waldbe­sitzen­den und Jag­dausübungs­berechtigten.

Wild­schä­den besitzen im Wald eine beson­dere Bedeu­tung, da ihre Auswirkun­gen häu­fig erst nach Jahren sicht­bar wer­den. Während Schä­den in der Land­wirtschaft meist unmit­tel­bar bez­if­fer­bar sind, führen Ver­biss und Schäle im Wald oft­mals zu langfristi­gen Wach­s­tumsver­lus­ten, Qual­itäts­min­derun­gen oder Folgeschä­den durch Pilz- und Insek­ten­be­fall. Beson­ders betrof­fen sind junge Tan­nen, Eichen oder andere kli­mare­siliente Bau­marten, deren natür­liche Ver­jün­gung durch hohen Wild­druck erhe­blich beein­trächtigt wer­den kann.

Vor diesem Hin­ter­grund entwick­elte die Forschungsanstalt zwei unter­schiedliche Bew­er­tungsan­sätze. Für Verbiss‑, Fege- und Schlagschä­den ori­en­tiert sich die Schadens­be­w­er­tung am Grund­satz der soge­nan­nten Nat­u­ral­resti­tu­tion. Dabei wird berech­net, welche Kosten entste­hen wür­den, um den ursprünglichen Zus­tand der Kul­tur wieder­herzustellen. Grund­lage hier­für sind unter anderem aktuelle Baum­schul­preise sowie Hil­f­sta­bellen, die eine ein­heitliche Anwen­dung durch forstliche Wild­schadenss­chätzer ermöglichen.

Für Schälschä­den, die vor allem durch Rotwild verur­sacht wer­den, greift das Ver­fahren auf ertragskundliche Mod­elle zurück. Hier­bei wer­den Zuwachsver­luste, Qual­itäts­min­derun­gen des Holzes sowie langfristige wirtschaftliche Ein­bußen berück­sichtigt. Das ursprünglich von Kroth, Sin­ner und Bartel­heimer entwick­elte Ver­fahren wurde durch die Forschungsanstalt aktu­al­isiert und für die prak­tis­che Anwen­dung vere­in­facht. Dadurch ent­stand ein Instru­ment, das sowohl wis­senschaftlichen Anforderun­gen als auch den Bedürfnis­sen der forstlichen Prax­is gerecht wird.

Die Ergeb­nisse der Wild­schadens­be­w­er­tung fließen in Rhein­land-Pfalz in soge­nan­nte „Forst­be­hördliche Stel­lung­nah­men“ ein. Diese Gutacht­en bew­erten die aktuelle Wild­schadenssi­t­u­a­tion inner­halb einzel­ner Jagdbezirke und dienen unter anderem als Grund­lage für die Fest­set­zung von Abschuss­plä­nen. Auf diese Weise verbindet das Ver­fahren forstwissenschaftliche Erken­nt­nisse mit dem prak­tis­chen Wildtier­man­age­ment und trägt dazu bei, wald­bauliche Ziele langfristig zu sich­ern.

Das Ver­fahren der Forschungsanstalt gilt heute als wichtiger Baustein eines mod­er­nen Wild­schadens­man­age­ments. Es schafft Trans­parenz zwis­chen Forstwirtschaft und Jagd, erle­ichtert die objek­tive Schadens­be­w­er­tung und unter­stützt eine nach­haltige Walden­twick­lung. Auf­grund sein­er Prax­is­tauglichkeit wur­den die entwick­el­ten Hil­f­sta­bellen und Bew­er­tungs­grund­la­gen auch über Rhein­land-Pfalz hin­aus beachtet und weit­er­en­twick­elt.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen bietet die offizielle Web­site der Forschungsanstalt für Waldökolo­gie und Forstwirtschaft Rhein­land-Pfalz.

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Autor: Andreas Zing­sheim